DATENSCHUTZRECHT AKTUELL: DIE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG BRINGT GRUNDLEGENDE NEUERUNGEN

DIE DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG BRINGT GRUNDLEGENDE NEUERUNGEN
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 24.05.2016 in Kraft getreten und ab 25.05.2018 im gesamten Bereich der EU unmittelbar anwendbar. Machen Sie daher Ihr Unternehmen rechtzeitig DATENSCHUTZFIT!
WICHTIGE NEUERUNGEN
Die DSGVO führt die bisher geltenden Grundsätze des europäischen Datenschutzrechtes fort, bringt aber gleichzeitig wichtige Neuerungen – Datenschutz wird jedenfalls in jedem Unternehmen zu einem Hauptthema:
- umfassende Informations-, Melde-, Dokumentations- und Mitteilungspflichten;
- Recht auf „Vergessen“ – durch neue Löschungspflichten;
- obligatorischer Datenschutzbeauftragter für manche Unternehmen;
- massive Strafverschärfungen.
DRAKONISCHE GELDSTRAFEN
Derzeit sind im aktuellen Datenschutzgesetz Geldstrafen von maximal 25.000 Euro vorgesehen – Verstöße gegen die DSGVO werden mit Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro bzw 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert!
UNSER ANGEBOT
Wir bieten Ihnen:
- Unterstützung bei der Abklärung der für Ihr Unternehmen relevanten datenschutzrechtlichen Neuerungen;
- Unterstützung bei der Erstellung notwendiger Datenverarbeitungsverzeichnisse;
- Erstellung einer Fehler- und Risikoanalyse;
- Übernahme von Mitarbeiter-Schulungen in Ihrem Unternehmen;
- Vertretung gegenüber der Datenschutzbehörde.
Jetzt reagieren heißt richtig agieren, um am 25.05.2018 datenschutzkonform vorzugehen!
Text: Mag. Huberta Gheneff
Weitere Infos und Kontakt: Mag. Huberta Gheneff
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